Allgemeine Geschäftsbedingungen

                                              ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

Allgemeine Bestimmungen

Diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen der ESB-Volksgaragen e.K. Sie werden mit jeder Bestellung ausdrücklich anerkannt. Privatkunden im Sinne dieser AGB sind  Verbraucher gem.  § 13 BGB; Geschäftskunden sind Unternehmer und juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich rechtliche Sondervermögen.

Abschluß  des Vertrages

Die  in Prospekten, Katalogen und Internetauftritten enthaltenen Angaben  und Abbildungen stellen kein rechtlich verpflichtendes Angebot dar; es handelt sich vielmehr um unverbindliche Aufforderungen an Besteller und Vertragskunden,  Waren und Dienstleistungen bei  uns  zu diesen Bedingungen zu bestellen.  Unsere Angaben sind branchenübliche  Näherungswerte für Rohstoffe sowie elektrotechnisches und mechanisches Zubehör und unsere eigene Herstellung gelten  DIN-Normen und die bekannten  Toleranzen oder handelsüblichen Regelungen.

Ein rechtsverbindlicher Vertrag kommt nach Ihrer  Bestellung erst nach Zugang unserer schriftlichen  Auftragsbestätigung zustande. Unsere Darstellung der  Produkte und Bestätigungen erfolgen unter dem  Vorbehalt der Verfügbarkeit der  Waren,  insbesondere unter dem Vorbehalt der richtigen  und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere  Zulieferer. Vertragsabschlüsse haben ausschließlich in deutscher Sprache zu erfolgen.

Erteilte Aufträge sind für den Kunden bindend.  Falls der Kunde vom Vertrag  zurücktritt, den bestellten Gegenstand abbestellt oder die Montage verweigert,  sind wir berechtigt, entweder Erfüllung des Vertrages oder Schadenersatz zu verlangen und zwar ohne Nachweis in Höhe von 25 % der Vertragssumme, bei Nachweis höheren Schadens auch darüber hinaus, sofern der Käufer nicht nachweist, daß unser Schaden geringer ist.

Der  Kunde versichert  mit seiner Vertragsunterschrift seine  Verfügungsmacht über  das Grundstück.

Die Einholung der  Baugenehmigung obliegt dem  Besteller. Entstehende Kosten sind vom  Auftraggeber zu tragen.

Die bestellte Ware muß bis Ende der  Festpreisgarantie abgenommen worden  sein. Ist  keine Festpreisgarantie vereinbart, müssen Abrufaufträge spätestens nach 6  Monaten abgerufen worden  sein. Sollte die  bestellte Ware nicht  innerhalb der  Fristen abgenommen  worden sein, so sind wir berechtigt, Schadensersatz zu verlangen  und zwar ohne Nachweis in  Höhe  von 25 % der Vertragssumme bei Nachweis höheren Schadens auch darüber  hinaus, sofern der  Käufer nicht  nachweist, daß unser  Schaden geringer ist.

Zahlungsbedingungen

Es gelten ausschließlich die  von ESB-Volksgaragen e.K.  zum Zeitpunkt  der  Bestellung angegebenen Preise. Die  Preise vestehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Schecks werden nur nach besonderer Vereinbarung sowie nur erfüllungshalber entgegengenommen. Sie  werden erst  nach vorbehaltlosen Eingang und nur in Höhe des Einganges gutgeschrieben. Gerät der Besteller mit der Zahlung fälliger Forderungen in Verzug gelten ergänzend die gesetzlichen Regelungen. Ist der Besteller Geschäftskunde, kann er nur mit rechtskräftig festgestellten oder von uns unbestrittenen Gegenansprüchen aufrechnen.

Lieferfristen

Sämtliche  Angaben  zur Verfügbarkeit,  Versand oder Zustellung sind  voraussichtliche Angaben und stellen damit ungefähre Richtwerte dar. Diese  Angaben stellen daher keine verbindlichen oder  garantierten Termine bzw. Verfügbarkeitsangaben dar, ohne daß dies ausdrücklich schriftlich erklärt ist.

Die Einhaltung von Fristen für Lieferungen setzt die Klärung  aller kaufmännischen und  technischen Fragen  zwischen den Vertragsparteien, den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom  Besteller zu liefernden Unterlagen sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen durch den Besteller voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht  ordnungsgemäß erfüllt, verlängern sich die  Fristen angemessen, es sei denn, wir hätten die Verzögerung zu vertreten. Die Einhaltung der Lieferfrist steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung.  Abweichungen teilen wir dem  Besteller sobald als möglich mit.

Ist die Nichteinhaltung der  Fristen auf höhere Gewalt, auf Arbeitskämpfe oder sonstige Ereignisse die außerhalb unseres

Einflußbereiches  liegen, zurückzuführen, so verlängern sich die Fristen angemessen. Kann eine  Lieferung an  den  Besteller nicht  erfolgen, weil an der vom Besteller angegebenen  Adresse die Zustellung  nicht  möglich ist, trägt der Besteller die Kosten der erfolglosen Lieferung.

 

Gewährleistung/Sachmängel

Die Beschaffenheit der  Ware richtet sich ausschließlich nach den vereinbarten,  technischen Liefervorschriften. Falls wir nach Zeichnungen, Spezifikationen, Mustern usw. des Bestellers zu liefern haben, übernimmt  dieser das Risiko der  Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck.

Ist der  Besteller Geschäftskunde so ist er  verpflichtet, die  gelieferte Ware  unverzüglich auf Qualitäts- und Mengenabweichungen zu untersuchen und erkennbare Mängel oder Schäden innerhalb einer Frist von zwei Wochen gegenüber ESB-Volksgaragen e.K. anzuzeigen. Andernfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Verdeckte Mängel und Schäden sind innerhalb einer  Frist von 2 Wochen ab Feststellung schriftlich an ESB-Volksgaragen e.K. mitzuteilen. Ist der Besteller Verbraucher so gelten dann die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften und Fristen.

Für  Verbraucher und Geschäftskunden gilt: Zum Erhalt und  zur  Durchsetzung Ihrer Gewährleistungsansprüche  sind sie  verpflichtet,  die gerügte Ware  zur  Überprüfung des  Mangels uns zur Verfügung zu stellen. Sofern Sie hierzu Ihre  Mitwirkung verweigern, ist ESB-Volksgaragen e.K. von der Pflicht der Gewährleistung freigestellt. Mängel oder Schäden,  die durch vertragswidrige oder unsachgemäße Behandlung hervorgerufen werden, muß ESB-Volksgaragen e.K. nicht haften. Ebenso erlöschen  sämtliche Gewährleistungsansprüche wenn  nicht  befugte Dritte die Ware angegriffen haben oder Änderungen vorgenommen sind, die nicht den Herstellerspezifikationen entsprechen.

Sonstige  Ansprüche, Haftung

Soweit sich nachstehend  nichts anderes  ergibt, sind sonstige  und weitergehende Ansprüche des Bestellers gegen  uns ausgeschlossen. Wir beschränken die Haftung bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen auf den vorhersehbaren,  vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden.  Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen von nicht vertragswesentlichen Pflichten durch deren  Verletzung die Durchführung  des Vertrages  nicht gefährdet wird, haften wir auch  für unsere Erfüllungsgehilfen nicht. Diese  Haftungsbeschränkungen betreffen nicht die Ansprüche  des Bestellers aus einer etwaigen Garantie oder  aus der Produkthaftung.

Sicherheiten, Eigentumsvorbehalt

Für Verbraucher gilt, daß die gelieferte Ware bis zum vollständigen Bezahlen Eigentum von uns bleibt.

Versand (ohne  Montage)

Bei Lieferung – ohne Montage  - ist das Transportmittel sofort vom Besteller zu entladen. Es sind hierzu vom Besteller

mindestens 2 Personen zu stellen, Wartezeiten gehen zu Lasten des Bestellers. Der vereinbarte  Preis versteht  sich bei Lieferung frei Baustelle stets  frei Lkw an befahrbarer Straße ebenerdig angefahren.  Das Abladen einschl. Transport zur Verwendungs-  und  Lagerstelle obliegt dem Besteller der im Verzugsfalle insoweit  Kosten und Gefahr des  Abladens bzw. Stapelns und Einlagern zu tragen hat. Der für den  Besteller an der  Ablieferungsstelle auftretende  Empfänger gilt als ermächtigt, die Lieferung verbindlich anzunehmen. Teillieferungen sind zulässig,  soweit sie dem Besteller zumutbar sind.

Montage

Voraussetzung für die Montage  ist, daß bauseits alle Vorbereitungen für die Durchführung einer reibungslosen  Montage  getroffen  worden sind. Hilfskräfte und  - stoffe wie Hebezeuge, Strom, Wasser usw. sind bauseits zu stellen. Loch, Stemm- und Maurerarbeiten, Auf- und Abbau von Gerüsten sowie Installationsarbeiten sind  vom Besteller zu übernehmen. Für eigene Mitarbeit bei der  Montage  kann der  Besteller ohne  ausdrückliche schriftliche Vereinbarung  weder eine Vergütung  verlangen noch Abzüge vom vereinbarten Preis  vornehmen. Abdichtungen zwischen Hauswänden  und  Carport/Garage, sowie zwischen Fundamenten und  Garagenwänden sind ein  gesondertes
Gewerk, nicht  im Leistungsumfang enthalten und müssen bauseits  erfolgen.

Abnahme

Der Besteller darf die Entgegennahme von Lieferungen wegen unerheblicher  Mängel nicht verweigern. Bei Abnahmeverzug des  Bestellers steht uns nach fruchtloser Fristsetzung von 14  Tagen  das Recht zu entweder Abnahme des  ganzen oder eines Teils  des Auftrags  unter Rücktritt vom Vertrag und Schadenersatz  statt der Leistung zu verlangen. Der  zu leistende Schadenersatz beträgt mindestens 25 % vom  Auftragswert. Der  Nachweis eines nicht entstandenen und  geringeren Schadens  bleibt dem Besteller vorbehalten.

Schlußbestimmungen

Sofern sich aus der  Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt,  ist unser Geschäftssitz  der  Erfüllungsort.

Für  Geschäftskunden gilt:  Für alle Rechtsstreitigkeiten auch im  Rahmen eines Scheckprozesses ist  Kassel Gerichtsstand.

Wir sind  auch berechtigt am  Sitz des Bestellers zu klagen.

Auf die Vertragsbeziehung ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden.  Die Anwendung des Übereinkommens  der Vereinten Nationen (CISG) ist  ausdrücklich ausgeschlossen.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder des abgeschlossenen Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein,  so wird  hiervon die Wirksamkeit des  Vertrages insgesamt nicht berührt,  die unwirksame Regel wird dann durch eine einschlägig gesetzliche Regelung ersetzt.